Neue Förderbekanntmachung des BMBF: Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung mit der Russischen Föderation

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Aktuelle Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung mit der Russischen Föderation unter dem Dach des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“

Es werden Vorhaben gefördert, die in enger Kooperation zwischen deutschen und russischen Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen und im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Die Förderung der russischen Projektteilnehmer durch das Partnerland wird vorausgesetzt und ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen. Partnerschaften mit weiteren Ländern sind möglich, werden aber im Rahmen der Vorhaben nicht finanziert.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemeinsam mit dem MinObrNauki.

Projektvorschläge können zu folgenden Schwerpunktthemen eingereicht werden:

  1. Ozeane: physikalische Schlüsselprozesse und Auswirkungen des Klimawandels;
  2. Klimaveränderungen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft;
  3. Terrestrische, marine und limnische Ökosysteme der Polarregionen: Monitoring, Diagnose und Vorhersage;
  4. Geologische, geophysikalische, geochemische und sedimentäre Prozesse;
  5. Biogeochemische Prozesse und der globale Kohlenstoffkreislauf in terrestrischen und aquatischen Ökosystemen;
  6. Kryosphäre: Monitoring, Dynamik und Entwicklung;
  7. Biodiversität in einem sich wandelnden polaren Ökosystem;
  8. Nachhaltige Nutzung der Arktis und Umweltschutz.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen einzureichen bis zum 31. Januar 2021.

Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3196.html